Erwachsenenschutzrecht · 4 Min. Lesezeit

Vorsorgevollmacht: Selbst bestimmen, wer für Sie entscheidet

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann die Entscheidungsfähigkeit plötzlich einschränken. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie rechtzeitig fest, wer Sie dann vertreten soll.

Hand unterschreibt ein Dokument mit Füllfeder

Warum Vorsorge sinnvoll ist

Viele gehen davon aus, dass Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige im Ernstfall automatisch für sie handeln dürfen. Das ist nur eingeschränkt der Fall. Ohne Vorsorge kommt eine gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung in Betracht – mit einem Verfahren, das Sie selbst kaum mehr beeinflussen können.

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie diese Entscheidung selbst: Sie bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens Sie vertreten soll und für welche Angelegenheiten – etwa medizinische Entscheidungen, Vermögensverwaltung oder Wohnortfragen.

Wie eine Vorsorgevollmacht errichtet wird

Eine Vorsorgevollmacht muss höchstpersönlich und schriftlich vor einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden. Dabei werden Sie über die Rechtsfolgen und die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt.

Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Wirksam wird sie erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist und dies ebenfalls im ÖZVV eingetragen wurde.

Worauf es inhaltlich ankommt

Entscheidend ist eine klare Umschreibung der Angelegenheiten, für die die Vollmacht gelten soll. Sinnvoll kann es auch sein, mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche zu bevollmächtigen oder Wünsche festzuhalten, an denen sich die Vertretung orientieren soll.

Eine individuelle Beratung hilft, die Vollmacht so zu gestalten, dass sie zu Ihrer persönlichen und familiären Situation passt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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