Rechtsgebiet 02 / 07
Erbrecht
Erbrechtliche Fragen berühren Vermögen und Familie zugleich. Eine durchdachte Nachfolgeregelung schafft Klarheit für alle Beteiligten – und im Erbfall braucht es eine verlässliche Begleitung durch das Verfahren.
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Überblick
Worum es geht
Wer zu Lebzeiten vorsorgt, kann selbst bestimmen, wie das eigene Vermögen weitergegeben wird. Dabei sind die formalen Anforderungen an ein Testament ebenso zu beachten wie die Pflichtteilsrechte naher Angehöriger.
Im Verlassenschaftsverfahren stellen sich für Erbinnen und Erben häufig Fragen zur Erbantrittserklärung, zur Verteilung des Nachlasses oder zu Ansprüchen von Pflichtteilsberechtigten. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Konflikte zu vermeiden oder sachlich zu lösen.

Vorsorge ist die verlässlichste Form, Streit unter Angehörigen zu vermeiden.
Leistungsumfang
Beratung und Vertretung insbesondere bei
- 01Errichtung und Prüfung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
- 02Beratung zur Vermögensnachfolge und zu Schenkungen zu Lebzeiten
- 03Vertretung von Erbinnen und Erben im Verlassenschaftsverfahren
- 04Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- 05Erbteilung und Erbübereinkommen
- 06Gerichtliche Auseinandersetzungen in Erbschaftsangelegenheiten
Ablauf
Vom ersten Gespräch zur Lösung
- Schritt 01KontaktaufnahmeSie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Gemeinsam wird ein Termin vereinbart.
- Schritt 02Prüfung & EinschätzungSachverhalt und Unterlagen werden geprüft. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und der möglichen Wege.
- Schritt 03UmsetzungDie vereinbarte Vorgehensweise wird umgesetzt – von der Vertragsgestaltung über Verhandlungen bis zur Vertretung vor Gericht.
Für den ersten Termin hilfreich: Vorhandene Testamente oder Verträge, Unterlagen zum Vermögen (z. B. Grundbuchsauszüge, Kontoübersichten) sowie Schreiben des Gerichtskommissärs.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Kontakt
Ein Anliegen im Bereich Erbrecht?
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- Telefon
- +43 660 123 27 26
- kanzlei@ab-law.at
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- Kurgartenstraße 29
5630 Bad Hofgastein - Zeiten
- Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr
Termin nach Vereinbarung


