Rechtsgebiet 04 / 07

Erwachsenen­schutzrecht

Niemand denkt gerne daran, eines Tages nicht mehr selbst entscheiden zu können. Doch gerade dann ist es wertvoll, rechtzeitig festgelegt zu haben, wer Sie vertreten soll – und in welchem Umfang.

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Eine jüngere Hand liegt unterstützend auf der Hand eines älteren Menschen

Überblick

Worum es geht

Das österreichische Erwachsenenschutzrecht stellt die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Voraus eine Person Ihres Vertrauens, die Sie bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit vertreten darf.

Fehlt eine solche Vorsorge, kommen die gewählte, die gesetzliche oder die gerichtliche Erwachsenenvertretung in Betracht. Angehörige stehen dabei oft vor Fragen zu Umfang, Pflichten und Verfahren – hier schafft rechtliche Beratung Orientierung.

Hand unterschreibt ein Dokument mit Füllfeder

Vorsorge heißt, die eigenen Entscheidungen auch für die Zukunft zu treffen.

Leistungsumfang

Beratung und Vertretung insbesondere bei

  1. 01Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht
  2. 02Errichtung von Vorsorgevollmachten
  3. 03Beratung zur gewählten und gesetzlichen Erwachsenenvertretung
  4. 04Begleitung und Vertretung in Verfahren zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung
  5. 05Beratung von Angehörigen und Vertretungspersonen zu ihren Rechten und Pflichten

Ablauf

Vom ersten Gespräch zur Lösung

  1. Schritt 01KontaktaufnahmeSie schildern Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Gemeinsam wird ein Termin vereinbart.
  2. Schritt 02Prüfung & EinschätzungSachverhalt und Unterlagen werden geprüft. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage und der möglichen Wege.
  3. Schritt 03UmsetzungDie vereinbarte Vorgehensweise wird umgesetzt – von der Vertragsgestaltung über Verhandlungen bis zur Vertretung vor Gericht.

Für den ersten Termin hilfreich: Lichtbildausweis, vorhandene Vollmachten oder Verfügungen sowie Angaben zu den Personen, die Sie als Vertretung in Betracht ziehen.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Kontakt

Ein Anliegen im Bereich Erwachsenen­schutzrecht?

Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Sie erhalten eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise und zu einem Termin.

Telefon
+43 660 123 27 26
E-Mail
kanzlei@ab-law.at
Adresse
Kurgartenstraße 29
5630 Bad Hofgastein
Zeiten
Mo–Fr 08:30–17:00 Uhr
Termin nach Vereinbarung